Kindergeld, Elterngeld, Familiengeld – da kann man schon mal den Überblick verlieren! Was ist das alles überhaupt? Und wann muss ich es beantragen?
Alle hier aufgeführten Familienleistungen finden Sie zusammengefasst hier:
Starke-Familien-Checkheft
Mutterschaftsleistungen
Mutterschaftsleistungen werden während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag gezahlt.
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschaftsleistungen
Kindergeld
Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt.
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kindergeld
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag wird an Eltern gezahlt, die mit Ihrem Einkommen zwar den eigenen Bedarf decken können, nicht aber den Ihrer Kinder.
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kinderzuschlag
Elterngeld
Das Elterngeld wird Eltern in den ersten Jahren der Kindererziehung als Einkommensausfall bezahlt.
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld
Familiengeld
Neben vielen bundesweiten Leistungen gibt es in Bayern seit August 2018 noch das bayerische Familiengeld. Es wird unabhängig vom Einkommen der Eltern im zweiten und dritten Lebensjahr des Kindes gezahlt. Dabei ist es egal, ob Ihr Kind eine Krippe besucht oder zu Hause betreut wird.
Bildung & Teilhabe
Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen gleichberechtigt bei Angeboten der Schule, Kindertageseinrichtung und in der Freizeit mitmachen.
Eine Übersicht über die Ansprechpartner vor Ort finden Sie hier:
Weitere Informationen können Sie unter folgendem Link nachlesen:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/bildung-und-teilhabe
Landesstiftung für Mutter und Kind
Die Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ unterstützt (werdende) Mütter in Not, kinderreiche Familien und allein Erziehende, sofern die gesetzlichen Leistungen nicht ausreichen.
Unterhalt
Wenn sich Eltern trennen, haben Kinder gegenüber dem Elternteil bei dem sie nicht leben einen Anspruch auf Barunterhalt.
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhalt
Unterhaltsvorschuss
Kinder getrennt lebender Eltern, die keinen regelmäßigen oder ausreichend Unterhalt erhalten, haben Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für maximal 72 Monate als Ausgleichsleistung.
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss
Ansprüche allein Erziehender
Allein Erziehende haben besondere Ansprüche ggü. dem getrennt lebenden Elternteil.
https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/trennung/staatliche-leistungen
Steuerentlastungen
Im Steuerrecht gibt es verschiedene Regelungen, die zur steuerlichen Entlastung der Eltern eingeführt wurden – z.B. Freibeträge für Kinder, die Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten, u.v.m.
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/steuerentlastungen
Familienerholung
Familienferienstätten berücksichtigen mit ihren Angeboten die besonderen Bedürfnisse von Familien. Sie sind maßgeschneidert für einen Urlaubsaufenthalt von Eltern mit Ihren Kindern.
https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/kinder-jugendliche/gesundheit-erholung
Weitere Leistungen
Hier finden Sie Informationen über weitere Leistungen wie Sozialhilfe, Rente oder Wohngeld.
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/weitere-leistungen
Hier gelangen Sie zum Familienportal. Es stehen verschiedene Rechner (z.B. Elterngeldrechner, Teilzeitrechner, usw.) und Antragsformulare zur Verfügung, die Ihnen helfen sollen mit Ihren Finanzen in der Familie bestmöglich zu haushalten.